KOSTENLOS - Live-Online-Seminar: Rechte & Pflichten der Geschäftsführung in Krisensituationen, insbesondere Insolvenzgefahren in Corona-Zeiten
Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen vor erhebliche, teils existenzbedrohende Risiken.
Diese Risiken bringen zugleich leider auch erhebliche Haftungsgefahren für Geschäftsführer persönlich mit sich. Das Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG) sowie weitere Corona-Sondergesetze sollen die Optionen für Unternehmen und Geschäftsführer in dieser Krise erweitern und Haftungsrisiken reduzieren. Allerdings schützt das Gesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen und bringt eine Reihe rechtlicher Unklarheiten mit sich.
Aktuell ist zu beachten, dass die ursprüngliche Laufzeit der Aussetzungsfrist zum 30.09.2020 abgelaufen. Die Aussetzungsfrist war zwischenzeitlich zwar bis zum 31.12.2020 verlängert worden, jedoch nur für Unternehmen, die (nur) überschuldet sind. Bei Zahlungsunfähigkeit galten hingegen ab 01.10.2020 wieder die allgemeinen Regeln. Für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.01.2021 wurde dann eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, wonach die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen ausgesetzt ist, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (sog. November- und Dezemberhilfen) haben. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag auf Hilfsleistungen im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 gestellt wurde. War eine Antragstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen innerhalb des Zeitraums nicht möglich, wird die Insolvenzantragspflicht ebenfalls ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht ist jedoch nicht ausgesetzt, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erlangung der Hilfeleistung besteht oder die erlangbare Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife unzureichend ist.
- Was bedeutet dies in der Praxis und was ist hier konkret nun zu beachten?
- Welche sonstigen gesetzlichen Sonderregelungen bestehen derzeit?
- Welche Handlungspflichten und -rechte bestehen im Allgemeinen und im Besonderen in der derzeitigen Situation?
- Und wie kann man sich als Geschäftsführer vor Haftungsrisiken schützen?
Auf Wunsch können Sie an dieser Veranstaltung anonym teilnehmen. Bitte geben Sie uns bei Ihrer Anmeldung einen entsprechenden Hinweis.
Technische Anforderungen:
- PC/Laptop (Windows), Mac, Handy/Tablet (Android oder iOs) mit der Möglichkeit eine Zoom-Client-App zu installieren
- Internetzugang
- Audiofunktion und Lautsprecher/Kopfhörer
- Mikrofon und Kamera sind nicht notwendig
Bei Interesse melden Sie sich bitte wie gewohnt per E-Mail oder Online-Anmeldeformular an.
Von uns erhalten Sie dann eine Bestätigung und einen Link zum Zutritt in den virtuellen Lernraum. Dieser Lernraum ist immer bereits wenige Minuten vor dem eigentlichen Schulungsbeginn freigeschaltet.
Themen
Wir senden Ihnen die Präsentation kurz vor der Veranstaltung zu. So haben Sie die Möglichkeit, Notizen direkt in Ihr Skript zu schreiben. Ungefähr zur Mitte des Seminars gibt es eine zehnminüte Pause.
- Grundlagen der Geschäftsführerhaftung, insb. Innen- und Außenhaftung des Geschäftsführers
- Vortrag des Referenten
- Der Referent beantwortet Teilnehmerfragen
- Handlungsoptionen und -pflichten des Geschäftsführers im Krisenfall, insb. Insolvenzantragspflicht
- Vortrag des Referenten
- Der Referent beantwortet Teilnehmerfragen
- Inhalt und Konsequenzen des Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (CorInsAG), aktuell: (nur eingeschränkte) Verlängerung bis zum 31.12.2020
- Vortrag des Referenten
- Der Referent beantwortet Teilnehmerfragen
- Überblick über sonstige Corona-Sondergesetze
- Vortrag des Referenten
- Der Referent beantwortet Teilnehmerfragen
- Rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten zur Risikobeschränkung für den Geschäftsführer
- Vortrag des Referenten
- Der Referent beantwortet Teilnehmerfragen
Methoden
Vortrag; der Referent beantwort Teilnehmerfragen
Zielgruppe
Geschäftsführer sowie Mitarbeiter der Geschäftsführung
Management & Führung
Termine, Daten und Preise
Datum | 11. Februar 2021 |
Dauer | 13.30 bis 16.00 Uhr |
Ort |
Online-Seminar Dieses Seminar findet als Online-Seminar statt Anfahrtsbeschreibung |
Preis/e | 0,00 € |
Dozent/in |
Dr. Tilman Coenen Dr. Tilman Coenen ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Partner einer großen Sozietät in Hamm und Mitautor von Fachliteratur zum Gesellschaftsrecht. |
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